Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel,die zur Erleichterung der Pflege beitragen, eine selbstständige Lebensführung ermöglichen oder zur Linderung von Beschwerden dienen.

Die Pflegeversicherung bezahlt bei Patienten, die zu Hause gepflegt werden, bestimmte Hilfsmittel.

Hierzu zählen zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie z.B. Einmalhandschuhe, saugende Bettschutzeinlagen, Fingerlinge, Mundschutz oder  Desinfektionsmittel.

Diese Pflegemittel können Sie über unsere Apotheke beziehen.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Grundvoraussetzung ist, dass der Angehörige zu Hause gepflegt wird. Bei einem Aufenthalt im Pflegeheim muss das Pflegeheim die benötigten Hilfsmittel bereitstellen.

Der Anspruch auf Hilfsmittel besteht ab Einstufung in eine Pflegestufe.  

Die Entscheidung über die Gewährung der Pflegehilfsmittel trifft die Pflegekasse.(medizinischer Dienst)

Wie viel Geld steht dem Pflegebedürftigen zu?

Für die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel stehen  dem Pflegebedürftigen 40€ /Monat zur Verfügung.

Kommen Sie zu uns in die Apotheke – wir kümmern uns um die Beantragung bei der Pflegekasse und die Belieferung der Hilfsmittel! Einfach und unkompliziert.